Inhalt
1.
Zweck der Zuwendung
1Die Zuwendung hat den Zweck, die Aktivitäten des Bundes der Bayerischen Gebirgsschützen-Kompanien sowie des Landesverbandes Bayerischer Bergmanns-, Knappen- und Hüttenmännischer Vereine e. V. im Bereich der Heimat- und Brauchpflege, insbesondere im Bereich der Jugendarbeit, zu unterstützen. 2Die Zuwendung soll insbesondere dazu beitragen,
- a)
die Erhaltung, Pflege und Verbreitung von Bräuchen sowie des Volkslieds und der Volksmusik als Bestandteil der kulturellen Überlieferung Bayerns (Art. 3 Abs. 2 Satz 1 der Verfassung) durch geeignete Vorhaben wie die Durchführung öffentlichkeitswirksamer Veranstaltungen und historischer Dokumentationen zu fördern;
- b)
Jugendlichen brauchbezogene Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln;
- c)
ehrenamtliche Mitarbeiter schwerpunktmäßig für die Jugendarbeit im Bereich der Heimat- und Brauchpflege auszubilden;
- d)
heimatpflegerische Vorhaben zu unterstützen, die insbesondere dem Denkmal- und dem Landschaftsschutz sowie der Erhaltung von alten Handwerksberufen dienen.