Inhalt

FörVerbHBR
Text gilt ab: 01.01.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2027

1.   Zweck der Zuwendung

1Die Zuwendung hat den Zweck, die Aktivitäten des Bundes der Bayerischen Gebirgsschützen-Kompanien sowie des Landesverbandes Bayerischer Bergmanns-, Knappen- und Hüttenmännischer Vereine e. V. im Bereich der Heimat- und Brauchpflege, insbesondere im Bereich der Jugendarbeit, zu unterstützen. 2Die Zuwendung soll insbesondere dazu beitragen,
a)
die Erhaltung, Pflege und Verbreitung von Bräuchen sowie des Volkslieds und der Volksmusik als Bestandteil der kulturellen Überlieferung Bayerns (Art. 3 Abs. 2 Satz 1 der Verfassung) durch geeignete Vorhaben wie die Durchführung öffentlichkeitswirksamer Veranstaltungen und historischer Dokumentationen zu fördern;
b)
Jugendlichen brauchbezogene Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln;
c)
ehrenamtliche Mitarbeiter schwerpunktmäßig für die Jugendarbeit im Bereich der Heimat- und Brauchpflege auszubilden;
d)
heimatpflegerische Vorhaben zu unterstützen, die insbesondere dem Denkmal- und dem Landschaftsschutz sowie der Erhaltung von alten Handwerksberufen dienen.