Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2022

4. Aufnahme und Aufnahmevoraussetzungen

4.1 

Die Aufnahme des Modellversuchs setzt voraus

4.1.1 

das Vorliegen aller Aufnahmevoraussetzungen nach § 5 und § 10 Abs. 1 Nr. 2 BFSO Gesundheit sowie die tatsächliche Aufnahme an eine staatlich anerkannte oder öffentliche Berufsfachschule für Physiotherapie,

4.1.2 

die allgemeine Hochschulreife, eine einschlägige fachgebundene Hochschulreife, eine Fachhochschulreife oder eine Hochschulzugangsberechtigung für beruflich Qualifizierte (BayHSchG in Verbindung mit der QualV).

4.2 

Die Aufnahme in den Modellversuch erfolgt jeweils nur zum Wintersemester.

4.3 

Für die Anmeldung an der Berufsfachschule für Physiotherapie gilt § 5 BFSO Gesundheit.