Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2022

10. Leistungsnachweise

1Für die theoretischen und praktischen Unterrichtsinhalte gemäß Anlage 1 Buchst. A der PhysTh-APrV gelten die Regelungen der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Physiotherapie der Hochschule Rosenheim, wonach Leistungsnachweise durch Modulprüfungen erbracht werden. 2In der praktischen Ausbildung gilt § 17 Abs. 1 Satz 6 BFSO Gesundheit.