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Inhaltsverzeichnis

  • Bereich reduzierenBekanntmachung über den Modellversuch „Regelungen für den ausbildungsintegrierenden Bachelorstudiengang an der Berufsfachschule für Physiotherapie der RoMed Kliniken der Stadt und des Landkreises Rosenheim in Wasserburg am Inn und der Technischen Hochschule Rosenheim“
  • 1. Ziel des Modellversuchs
  • 2. Anzuwendende Bestimmungen
  • Bereich erweitern3. Struktur der Ausbildung
  • Bereich erweitern4. Aufnahme und Aufnahmevoraussetzungen
  • Bereich erweitern5. Dauer und Inhalte des Modellversuchs
  • 6. Probezeit
  • 7. Unterrichtsbeginn
  • 8. Teilnahme, Verhinderung, Befreiung, Beurlaubung
  • 9. Beendigung der Teilnahme am Modellversuch
  • 10. Leistungsnachweise
  • 11. Schülerunterlagen
  • 12. Staatliche Prüfung für Physiotherapeuten
  • Bereich erweitern13. Teilnahmebescheinigungen und Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung
  • 14. Beginn und Dauer des Modellversuchs
  • 15. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  • [Schlussformel]
  • Anlagenverzeichnis

Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2022
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10.   Leistungsnachweise

1Für die theoretischen und praktischen Unterrichtsinhalte gemäß Anlage 1 Buchst. A der PhysTh-APrV gelten die Regelungen der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Physiotherapie der Hochschule Rosenheim, wonach Leistungsnachweise durch Modulprüfungen erbracht werden. 2In der praktischen Ausbildung gilt § 17 Abs. 1 Satz 6 BFSO Gesundheit.
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