Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2022

14. Beginn und Dauer des Modellversuchs

1Der bereits seit Wintersemester 2012/2013 laufende Modellversuch beginnt auf Grundlage der an die neuen gesetzlichen Grundlagen angepassten Bekanntmachung mit dem Wintersemester 2022/2023. 2Der Eintritt in den Modellversuch ist für Teilnehmerinnen und Teilnehmer letztmalig zum Wintersemester 2024/2025 möglich.