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Text gilt ab: 01.08.2022
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Bekanntmachung über den Modellversuch „Regelungen für den ausbildungsintegrierenden Bachelorstudiengang an der Berufsfachschule für Physiotherapie der RoMed Kliniken der Stadt und des Landkreises Rosenheim in Wasserburg am Inn und der Technischen Hochschule Rosenheim“

Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und für Wissenschaft und Kunst
vom 8. August 2022, Az. VI.5-BS9202.14-3-7a.37 278

(BayMBl. Nr. 562)

Zitiervorschlag: Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und für Wissenschaft und Kunst über die Bekanntmachung über den Modellversuch „Regelungen für den ausbildungsintegrierenden Bachelorstudiengang an der Berufsfachschule für Physiotherapie der RoMed Kliniken der Stadt und des Landkreises Rosenheim in Wasserburg am Inn und der Technischen Hochschule Rosenheim“ vom 8. August 2022 (BayMBl. Nr. 562)

1Mit Bekanntmachung vom 23. April 2014 (KWMBl. S. 135) wurden auf der Grundlage des § 9 Abs. 2 und 3 des Gesetzes über die Berufe in der Physiotherapie (MPhG) vom 26. Mai 1994 (BGBl. I S. 1084), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 11. Juli 2021 (BGBl. I S. 2754) geändert worden ist, sowie der Art. 81 bis 83 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl. S. 414, ber. S. 632), das zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 5. Juli 2022 (GVBl. S. 308) geändert worden ist, mit Zustimmung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege Vorschriften für den Modellversuch „Regelungen für den ausbildungsintegrierenden Bachelorstudiengang an der Berufsfachschule für Physiotherapie der RoMed Kliniken der Stadt und des Landkreises Rosenheim in Wasserburg am Inn und der Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Rosenheim“ erlassen.
2Aufgrund der Änderung diverser Rechtsgrundlagen im benannten Schulversuch wird die Bekanntmachung im Folgenden neu gefasst.