Inhalt
2. Anzuwendende Bestimmungen
In der jeweils gültigen Fassung sind anzuwenden:
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das Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie (MPhG)
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die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Physiotherapeuten (PhysTh-APrV)
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das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)
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das Bayerische Hochschulgesetz (BayHSchG)
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die Rahmenprüfungsverordnung für die Fachhochschulen in Bayern (RaPO)
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die Schulordnung für schulartübergreifende Regelungen an Schulen in Bayern (BaySchO)
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die Schulordnung für die Berufsfachschulen des Gesundheitswesens (BFSO Gesundheit)
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Verordnung über die Qualifikation für ein Studium an den Hochschulen des Freistaates Bayern und den staatlich anerkannten nichtstaatlichen Hochschulen (Qualifikationsverordnung – QualV)
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die Allgemeine Prüfungsordnung der Technischen Hochschule Rosenheim
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die Immatrikulations-, Rückmelde- und Exmatrikulationssatzung der Technischen Hochschule Rosenheim
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die Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Physiotherapie der Technischen Hochschule Rosenheim.