Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2022

2. Anzuwendende Bestimmungen

In der jeweils gültigen Fassung sind anzuwenden:
das Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie (MPhG)
die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Physiotherapeuten (PhysTh-APrV)
das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)
das Bayerische Hochschulgesetz (BayHSchG)
die Rahmenprüfungsverordnung für die Fachhochschulen in Bayern (RaPO)
die Schulordnung für schulartübergreifende Regelungen an Schulen in Bayern (BaySchO)
die Schulordnung für die Berufsfachschulen des Gesundheitswesens (BFSO Gesundheit)
Verordnung über die Qualifikation für ein Studium an den Hochschulen des Freistaates Bayern und den staatlich anerkannten nichtstaatlichen Hochschulen (Qualifikationsverordnung – QualV)
die Allgemeine Prüfungsordnung der Technischen Hochschule Rosenheim
die Immatrikulations-, Rückmelde- und Exmatrikulationssatzung der Technischen Hochschule Rosenheim
die Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Physiotherapie der Technischen Hochschule Rosenheim.