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Inhaltsverzeichnis

  • Bereich reduzierenBekanntmachung über den Modellversuch „Regelungen für den ausbildungsintegrierenden Bachelorstudiengang an der Berufsfachschule für Physiotherapie der RoMed Kliniken der Stadt und des Landkreises Rosenheim in Wasserburg am Inn und der Technischen Hochschule Rosenheim“
  • 1. Ziel des Modellversuchs
  • 2. Anzuwendende Bestimmungen
  • Bereich erweitern3. Struktur der Ausbildung
  • Bereich erweitern4. Aufnahme und Aufnahmevoraussetzungen
  • Bereich erweitern5. Dauer und Inhalte des Modellversuchs
  • 6. Probezeit
  • 7. Unterrichtsbeginn
  • 8. Teilnahme, Verhinderung, Befreiung, Beurlaubung
  • 9. Beendigung der Teilnahme am Modellversuch
  • 10. Leistungsnachweise
  • 11. Schülerunterlagen
  • 12. Staatliche Prüfung für Physiotherapeuten
  • Bereich erweitern13. Teilnahmebescheinigungen und Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung
  • 14. Beginn und Dauer des Modellversuchs
  • 15. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  • [Schlussformel]
  • Anlagenverzeichnis

Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2022
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12.   Staatliche Prüfung für Physiotherapeuten

1Die staatliche Prüfung für Physiotherapie erfolgt gemäß §§ 2 ff. PhysTh-APrV. 2Sie wird frühestens im sechsten Semester nach dem Erwerb von 110 ECTS-Punkten aus den Modulen der Anlage 1 bzw. 2 dieser Bekanntmachung und dem Nachweis der gesamten praktischen Ausbildung im Umfang von 1 600 Stunden durchgeführt.
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