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Text gilt ab: 01.08.2022

12. Staatliche Prüfung für Physiotherapeuten

1Die staatliche Prüfung für Physiotherapie erfolgt gemäß §§ 2 ff. PhysTh-APrV. 2Sie wird frühestens im sechsten Semester nach dem Erwerb von 110 ECTS-Punkten aus den Modulen der Anlage 1 bzw. 2 dieser Bekanntmachung und dem Nachweis der gesamten praktischen Ausbildung im Umfang von 1 600 Stunden durchgeführt.