Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2022

5. Dauer und Inhalte des Modellversuchs

5.1 

Der Ausbildungsgang dauert in der Regel insgesamt dreieinhalb Jahre.

5.2 

1Die in der Anlage 1 Buchst. A der PhysTh-APrV aufgeführten Inhalte werden sowohl an der Berufsfachschule für Physiotherapie Wasserburg am Inn als auch an der Hochschule Rosenheim angeboten. 2Einzelheiten ergeben sich aus den Anlagen 1 bzw. 2 dieser Bekanntmachung.

5.3 

1Die Verantwortung für den in der Anlage 1 Buchst. A der PhysTh-APrV aufgeführten theoretischen und praktischen Unterricht trägt die Hochschule Rosenheim; für die 1 600 Stunden der praktischen Ausbildung der Anlage 1 Buchst. B der PhysTh-APrV liegt die Verantwortung bei der Berufsfachschule für Physiotherapie Wasserburg am Inn. 2Es gilt § 4 Abs. 6 Satz 1 BFSO Gesundheit entsprechend.

5.4 

1Der Modellversuch wird in einem Studienverlaufsplan strukturiert. 2Hierbei werden insgesamt 210 ECTS-Punkte vergeben.