Inhalt
9. Beendigung der Teilnahme am Modellversuch
Die Teilnahme am Modellversuch endet gemäß § 15 Abs. 1 und 2 BFSO Gesundheit mit Beendigung des Besuchs der Berufsfachschule für Physiotherapie Wasserburg am Inn oder durch Exmatrikulation an der Hochschule Rosenheim.