Inhalt

Text gilt ab: 16.10.2024

4.   Struktur der Ausbildung

1Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Bildungsgangs sind zugleich Studierende der Fachakademien für Sozialpädagogik und der Hochschule. 2Der Bildungsgang bietet den Rahmen für den Erwerb sowohl des Berufsabschlusses „Staatlich anerkannte Erzieherin (Bachelor Professional in Sozialwesen)“ bzw. „Staatlich anerkannter Erzieher (Bachelor Professional in Sozialwesen)“ als auch eines Bachelorabschlusses mit dem akademischen Grad „Bachelor of Arts (B. A.)“. 3Der Berufsabschluss und der Bachelorabschluss nach Satz 2 werden nach mindestens dreieinhalb Jahren bzw. mindestens sieben Semestern verliehen.