Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Bildungsgang „Kombinierte Ausbildung im Erzieherbereich an Fachakademien für Sozialpädagogik und Hochschulen mit ausbildungsintegrierendem Bachelorstudiengang“
1. Ziel des Bildungsgangs
2. Teilnahme am Bildungsgang
3. Anzuwendende Bestimmungen
4. Struktur der Ausbildung
5. Aufnahmevoraussetzungen
Bereich erweitern
6. Dauer, Inhalte und Ausbildungsabschnitte der kombinierten Ausbildung
7. Klassenbildung, Unterrichtserteilung und Ferien
8. Beendigung der Teilnahme am Bildungsgang
9. Leistungsnachweise
10. Wiederholen der Jahrgangsstufe
11. Zwischen- und Jahreszeugnisse
12. Staatliche Abschlussprüfung als Erzieherin oder Erzieher
13. Staatliche Anerkennung als Erzieherin bzw. Erzieher
14. Beginn und Dauer des Bildungsgangs
15. Übergangsregelung
16. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Anlagen
Inhalt
Text gilt ab: 16.10.2024
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument
14.
Beginn und Dauer des Bildungsgangs
Der Bildungsgang beginnt mit dem Wintersemester 2025/2026.