Logo Bayern.Recht
Logo Bayern Logo Bayern
  • Zur Startseite von BAYERN.RECHT
  • Zur Trefferliste der letzten Suche

Navigation

Inhaltsverzeichnis

  • Bereich reduzierenBildungsgang „Kombinierte Ausbildung im Erzieherbereich an Fachakademien für Sozialpädagogik und Hochschulen mit ausbildungsintegrierendem Bachelorstudiengang“
  • 1. Ziel des Bildungsgangs
  • 2. Teilnahme am Bildungsgang
  • 3. Anzuwendende Bestimmungen
  • 4. Struktur der Ausbildung
  • 5. Aufnahmevoraussetzungen
  • Bereich erweitern6. Dauer, Inhalte und Ausbildungsabschnitte der kombinierten Ausbildung
  • 7. Klassenbildung, Unterrichtserteilung und Ferien
  • 8. Beendigung der Teilnahme am Bildungsgang
  • 9. Leistungsnachweise
  • 10. Wiederholen der Jahrgangsstufe
  • 11. Zwischen- und Jahreszeugnisse
  • 12. Staatliche Abschlussprüfung als Erzieherin oder Erzieher
  • 13. Staatliche Anerkennung als Erzieherin bzw. Erzieher
  • 14. Beginn und Dauer des Bildungsgangs
  • 15. Übergangsregelung
  • 16. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  • [Schlussformel]
  • Anlagen

Inhalt

Text gilt ab: 16.10.2024
Gesamtansicht
  • Download PDF
  • Download RTF
  • Download ZIP
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument

2.   Teilnahme am Bildungsgang

Der Bildungsgang wird an den in Anlage 1 genannten Fachakademien und Hochschulen angeboten.
  • Bayern.de
  • BayernPortal
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Barrierefreiheit
  • Hilfe
  • Kontakt
    • A
    • A
    • A
         Kontrastwechsel