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Inhaltsverzeichnis

  • Bereich reduzierenBildungsgang „Kombinierte Ausbildung im Erzieherbereich an Fachakademien für Sozialpädagogik und Hochschulen mit ausbildungsintegrierendem Bachelorstudiengang“
  • 1. Ziel des Bildungsgangs
  • 2. Teilnahme am Bildungsgang
  • 3. Anzuwendende Bestimmungen
  • 4. Struktur der Ausbildung
  • 5. Aufnahmevoraussetzungen
  • Bereich erweitern6. Dauer, Inhalte und Ausbildungsabschnitte der kombinierten Ausbildung
  • 7. Klassenbildung, Unterrichtserteilung und Ferien
  • 8. Beendigung der Teilnahme am Bildungsgang
  • 9. Leistungsnachweise
  • 10. Wiederholen der Jahrgangsstufe
  • 11. Zwischen- und Jahreszeugnisse
  • 12. Staatliche Abschlussprüfung als Erzieherin oder Erzieher
  • 13. Staatliche Anerkennung als Erzieherin bzw. Erzieher
  • 14. Beginn und Dauer des Bildungsgangs
  • 15. Übergangsregelung
  • 16. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  • [Schlussformel]
  • Anlagen

Inhalt

Text gilt ab: 16.10.2024
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1.   Ziel des Bildungsgangs

Mit dem Bildungsgang „Kombinierte Ausbildung im Erzieherbereich an Fachakademien für Sozialpädagogik und Hochschulen mit ausbildungsintegrierendem Bachelorstudiengang“ wird die bewährte, praxisorientierte Ausbildung an den Fachakademien für Sozialpädagogik mit einem Hochschulstudium verbunden und damit berufliche Weiterbildung und Studium kombiniert.
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