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Inhaltsverzeichnis

  • Bereich reduzierenBildungsgang „Kombinierte Ausbildung im Erzieherbereich an Fachakademien für Sozialpädagogik und Hochschulen mit ausbildungsintegrierendem Bachelorstudiengang“
  • 1. Ziel des Bildungsgangs
  • 2. Teilnahme am Bildungsgang
  • 3. Anzuwendende Bestimmungen
  • 4. Struktur der Ausbildung
  • 5. Aufnahmevoraussetzungen
  • Bereich erweitern6. Dauer, Inhalte und Ausbildungsabschnitte der kombinierten Ausbildung
  • 7. Klassenbildung, Unterrichtserteilung und Ferien
  • 8. Beendigung der Teilnahme am Bildungsgang
  • 9. Leistungsnachweise
  • 10. Wiederholen der Jahrgangsstufe
  • 11. Zwischen- und Jahreszeugnisse
  • 12. Staatliche Abschlussprüfung als Erzieherin oder Erzieher
  • 13. Staatliche Anerkennung als Erzieherin bzw. Erzieher
  • 14. Beginn und Dauer des Bildungsgangs
  • 15. Übergangsregelung
  • 16. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  • [Schlussformel]
  • Anlagen

Inhalt

Text gilt ab: 16.10.2024
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7.   Klassenbildung, Unterrichtserteilung und Ferien

1Die Studierenden der kombinierten Ausbildung werden an den Fachakademien in gemeinsamen Klassen mit den anderen Studierenden unterrichtet. 2Die Veranstaltungen der Hochschule können bis zu insgesamt vier Wochen auch in die im Allgemeinen unterrichtsfreie Zeit fallen.
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