Inhalt
2.
Gegenstand der Förderung
2.1
1Gefördert werden Fortbildungsmaßnahmen für Führungskräfte sowie resilienzstärkende Maßnahmen für Beschäftigte in ambulanten und stationären nach § 71 des Elften Buches Sozialgesetzbuch zugelassenen Pflegeeinrichtungen in Bayern. 2Dies gilt sowohl für Präsenzveranstaltungen als auch für entsprechende E-Learning-Fortbildungsangebote im Online-Live-Format.
2.2
Gefördert werden insbesondere folgende Fortbildungsmaßnahmen:
2.2.1
Stärkung der Führungskompetenz für Führungskräfte (Einrichtungsleitung, Pflegedienstleitung, Hauswirtschaftsleitung):
- a)
Schulungen zur Personalführung, Kommunikation und Konfliktlösung,
- b)
Seminare zu Change-Management und Teamsteuerung,
- c)
Coaching-Programme für Leitungskräfte und angehende Führungskräfte,
- d)
Supervision zur Reflexion des Führungsverhaltens,
- e)
Qualifizierungen im Bereich Organisationsentwicklung und strategisches Management.
2.2.2
Resilienzstärkende Maßnahmen für Beschäftigte in der Pflegeeinrichtung:
- a)
Schulungen zu Stressbewältigung, Achtsamkeit und Selbstfürsorge,
- b)
Workshops zu gesunder Arbeitsgestaltung und Psychohygiene,
- c)
Maßnahmen zur Förderung des Teamzusammenhalts,
- d)
Gesundheitsfördernde Programme wie Bewegung, Entspannung, Ernährung,
- e)
Individuelle Resilienztrainings mit anerkannten Methoden.