Inhalt

FoPfFöR
Text gilt ab: 01.01.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2027

2.   Gegenstand der Förderung

2.1  

1Gefördert werden Fortbildungsmaßnahmen für Führungskräfte sowie resilienzstärkende Maßnahmen für Beschäftigte in ambulanten und stationären nach § 71 des Elften Buches Sozialgesetzbuch zugelassenen Pflegeeinrichtungen in Bayern. 2Dies gilt sowohl für Präsenzveranstaltungen als auch für entsprechende E-Learning-Fortbildungsangebote im Online-Live-Format.

2.2  

Gefördert werden insbesondere folgende Fortbildungsmaßnahmen:

2.2.1  

Stärkung der Führungskompetenz für Führungskräfte (Einrichtungsleitung, Pflegedienstleitung, Hauswirtschaftsleitung):
a)
Schulungen zur Personalführung, Kommunikation und Konfliktlösung,
b)
Seminare zu Change-Management und Teamsteuerung,
c)
Coaching-Programme für Leitungskräfte und angehende Führungskräfte,
d)
Supervision zur Reflexion des Führungsverhaltens,
e)
Qualifizierungen im Bereich Organisationsentwicklung und strategisches Management.

2.2.2  

Resilienzstärkende Maßnahmen für Beschäftigte in der Pflegeeinrichtung:
a)
Schulungen zu Stressbewältigung, Achtsamkeit und Selbstfürsorge,
b)
Workshops zu gesunder Arbeitsgestaltung und Psychohygiene,
c)
Maßnahmen zur Förderung des Teamzusammenhalts,
d)
Gesundheitsfördernde Programme wie Bewegung, Entspannung, Ernährung,
e)
Individuelle Resilienztrainings mit anerkannten Methoden.