Inhalt
2175.4-G
Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Stärkung der Führungskompetenzen und Resilienz der Beschäftigten in Pflegeeinrichtungen
(Förderrichtlinie Fortbildung Pflege – FoPfFöR)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention
vom 5. Dezember 2025, Az. 43c-G8300-2025/1379-10
(BayMBl. Nr. 562)
Zitiervorschlag: Förderrichtlinie Fortbildung Pflege (FoPfFöR) vom 5. Dezember 2025 (BayMBl. Nr. 562)
1Der Freistaat Bayern gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Verwaltungsvorschriften zu Art. 23 und 44 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO), Zuwendungen für Maßnahmen zur Stärkung der Führungskompetenzen und Resilienz der Beschäftigten in Pflegeeinrichtungen. 2Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. 3Zuwendungen aus dem Programm stellen freiwillige Leistungen dar und können nur insoweit bewilligt werden, als dafür Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. 4Ein Zuwendungsantrag kann deshalb unter Umständen wegen Überzeichnung des Förderprogramms nicht bewilligt werden.