Inhalt
6.
Antrags- und Bewilligungsverfahren
6.1
Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Pflege (LfP).
6.2
Der Antrag soll zwei Monate vor Beginn der ersten Fortbildungsmaßnahme gestellt werden, wobei die Maßnahme spätestens sechs Monate nach Antragstellung beginnen muss.
6.3
Der Antrag ist grundsätzlich in elektronischer Form über den Bayerischen Formularserver mittels dort bereitgestellten Antragsformulars zu stellen.