Inhalt

FoPfFöR
Text gilt ab: 01.01.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2027

4.   Zuwendungsvoraussetzungen

Voraussetzung für eine Förderung ist
a)
der Nachweis der fachlichen Notwendigkeit einer Fortbildungsmaßnahme, insbesondere bei Veränderungen in den Strukturen und Prozessen in den Einrichtungen, Wechsel in der Leitung und außerordentlichen Belastungen,
b)
die Vorlage eines Angebotes eines zertifizierten Anbieters (TÜV oder vergleichbare andere Institution) mit Informationen zum Inhalt, Dauer, Datum und Kosten der Maßnahme sowie
c)
die Benennung der Führungskraft, der Führungsposition und deren Verantwortungsbereich oder der Mitarbeitenden, die die Maßnahme wahrnehmen sollen.