Inhalt
5.
Art und Umfang der Zuwendung
5.1
Die Zuwendung wird im Wege der Festbetragsfinanzierung als Projektförderung gewährt.
5.2
Zuwendungsfähig sind ausschließlich die für die Fortbildungsmaßnahme entstehenden Teilnehmergebühren.
5.3
Die Zuwendung für die Maßnahmen nach Nr. 2.2.1 beträgt pro Person höchstens 5 000 Euro, für die Maßnahmen nach Nr. 2.2.2 pro Person höchstens 500 Euro pro Fortbildungsmaßnahme.
5.4
Der Bewilligungszeitraum umfasst maximal 12 Monate.
5.5
1Die Zuwendung darf die tatsächlich jeweils entstehenden zuwendungsfähigen Ausgaben nicht übersteigen. 2Vom Zuwendungsempfänger sind Eigenmittel in Höhe von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben einzubringen. 3Der Festbetrag nach Nr. 5.2 ist gegebenenfalls entsprechend zu kürzen.
5.6
1Eine Förderung nach dieser Richtlinie entfällt, wenn für den gleichen Zuwendungszweck andere Mittel des Freistaates Bayern in Anspruch genommen werden. 2Gesetzliche Leistungen sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.