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Inhaltsverzeichnis
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Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Stärkung der Führungskompetenzen und Resilienz der Beschäftigten in Pflegeeinrichtungen
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1. Zweck der Zuwendung
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2. Gegenstand der Förderung
3. Zuwendungsempfänger
4. Zuwendungsvoraussetzungen
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5. Art und Umfang der Zuwendung
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6. Antrags- und Bewilligungsverfahren
7. Auszahlung und Nachweis der Verwendung
8. EU-Beihilferecht
9. Subvention
10. Erfolgskontrolle
11. Datenschutz
12. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
FoPfFöR
Text gilt ab: 01.01.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2027
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12.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
1
Diese Richtlinie tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
2
Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2027 außer Kraft.