Inhalt
3.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind Träger von Pflegeeinrichtungen nach Nr. 2.1, insbesondere
- a)
die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und deren Mitgliedsorganisationen in Bayern,
- b)
die auf Landesebene wirkenden oder andere fachlich anerkannten Verbände der privaten Träger,
- c)
freigemeinnützige Stiftungen und
- d)
Einrichtungen ohne Verbandszugehörigkeit.