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Inhaltsverzeichnis
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Staatliche Förderung von Fachstellen für Täterarbeit bei häuslicher Gewalt (bei Bedarf mit angegliederter Täterinnenarbeit)
1. Zuwendungszweck
2. Gegenstand der Förderung
3. Zuwendungsempfänger
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4. Zuwendungsvoraussetzungen
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5. Art und Umfang der Förderung
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6. Verfahren
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7. Erfolgskontrolle
8. Datenschutz
9. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 24.06.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2027
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Dr. Markus Gruber
Ministerialdirektor