Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Staatliche Förderung von Fachstellen für Täterarbeit bei häuslicher Gewalt (bei Bedarf mit angegliederter Täterinnenarbeit)
1. Zuwendungszweck
2. Gegenstand der Förderung
3. Zuwendungsempfänger
Bereich erweitern
4. Zuwendungsvoraussetzungen
Bereich erweitern
5. Art und Umfang der Förderung
Bereich erweitern
6. Verfahren
Bereich erweitern
7. Erfolgskontrolle
8. Prüfungsrecht
9. Datenschutz
10. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.01.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument
10.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.