Inhalt

Text gilt ab: 24.06.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2027

3.   Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger können Träger sein, die einem Spitzenverband angehören, der in der Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege in Bayern Mitglied ist.