Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2023
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2026

3. Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger können Träger sein, die einem Spitzenverband angehören, der in der Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege in Bayern Mitglied ist.