Inhalt
1Alle Leistungen der „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“ erfolgen bargeldlos auf ein von der Hilfesuchenden im Antrag benanntes Bankkonto. 2Auf ausdrücklichen Wunsch der Hilfesuchenden können Zahlungen auch an die Beratungsstelle oder sonstige Dritte geleistet werden. 3Dabei ist sicherzustellen, dass die Hilfesuchende Zugriff auf die Leistung hat. 4Die Hilfesuchende hat im Antragsformular Angaben zur Bankverbindung zu machen. 5Eine Änderung der im Antrag benannten Bankverbindung muss schriftlich von der Hilfesuchenden bestätigt werden. In besonders gelagerten Fällen erfolgt die Auszahlung mit Einverständnis der Hilfesuchenden an einen Dritten.