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Inhaltsverzeichnis

  • Bereich reduzieren2172-A Vergabegrundsätze für die Gewährung von Leistungen der „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“ an Schwangere in Not Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 29. Oktober 2024, Az. IV3/6562.01-1/294 (BayMBl. Nr. 563 )
  • Bereich reduzierenLeistungen der „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“ an Schwangere in Not
  • 1. Zweck der Leistungen
  • 2. Leistungsempfänger
  • 3. Voraussetzungen für die Leistungen
  • 4. Art und Umfang der Leistungen
  • 5. Leistungsgewährung
  • 6. Auszahlung
  • 7. Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung
  • 8. Rücktrittsrecht und Rückzahlung
  • 9. Prüfung der Leistungsgewährung
  • 10. Planung des Mitteleinsatzes
  • 11. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  • II.
  • [Schlussformel]

Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2028
Fassung: 29.10.2024
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2.
Leistungsempfänger
Die Leistungen der „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“ werden nur an Mädchen und Frauen ausgereicht, die im Zeitpunkt des Hilfeersuchens schwanger sind.
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