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Text gilt ab: 01.01.2025
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2028
Fassung: 29.10.2024
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2172-A

Vergabegrundsätze für die Gewährung von Leistungen der „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“ an Schwangere in Not

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
vom 29. Oktober 2024, Az. IV3/6562.01-1/294
(BayMBl. Nr. 563 )

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales über die Vergabegrundsätze für die Gewährung von Leistungen der „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“ an Schwangere in Not vom 29. Oktober 2024 (BayMBl. Nr. 563)
I.
Der Stiftungsrat der „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“ hat nach § 8 Abs. 1 Nr. 4 der Stiftungssatzung vom 31. Juli 1987 in der Fassung vom 14. Dezember 2012 eine Neufassung der Vergabegrundsätze für die Gewährung von Leistungen an Schwangere in Not beschlossen, die nachfolgend bekanntgegeben werden: