Inhalt
2.
Mitteilung des Verantwortlichen an den Auftragsverarbeiter
1Der Verantwortliche teilt dem Auftragsverarbeiter über die nach Art. 38 Abs. 1 Satz 2 BayDiG erforderlichen Informationen hinaus die Kontaktdaten des Verantwortlichen in Textform mit. 2Über nachträgliche Änderungen der Kontaktdaten des Verantwortlichen hat der Verantwortliche den Auftragsverarbeiter unverzüglich zu informieren.