Inhalt
1.
Allgemeines
1.1
Die nachfolgenden Bestimmungen konkretisieren die Rechte und Pflichten im Falle einer datenschutzrechtlichen Auftragsverarbeitung im Anwendungsbereich des Art. 38 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Digitalgesetzes (BayDiG) zwischen Verantwortlichem und Auftragsverarbeiter, insbesondere
- a)
nach Art. 28 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO) oder
- b)
nach entsprechenden Vorschriften in Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680.
1.2
Der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter haben auf die Interessen des jeweils anderen und möglicher weiterer Betroffener angemessen Rücksicht zu nehmen und sich gegebenenfalls abzustimmen.