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ANB-AVV
Text gilt ab: 15.06.2023

10.   Beendigung des Auftragsverarbeitungsverhältnisses

10.1  

Das Auftragsverarbeitungsverhältnis ist in seinem Bestand abhängig von dem ihm zu Grunde liegenden Hauptvertrag.

10.2  

1Im Falle eines auf unbestimmte Zeit geschlossenen Auftragsverarbeitungsverhältnisses kann dieses vom Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter mit der im zugrundeliegenden Hauptvertrag vorgesehenen Frist ordentlich gekündigt werden. 2Sofern dieser keine ordentliche Kündigungsfrist enthält, kann das Auftragsverarbeitungsverhältnis vom Verantwortlichen und vom Auftragsverarbeiter unter Beachtung der Sicherstellungsverpflichtung nach Art. 3 Abs. 1 BayDSG mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des jeweiligen Kalendermonats gekündigt werden.

10.3  

1Als wichtiger Grund, der sowohl eine Kündigung des zugrundeliegenden Hauptvertrages als auch des Auftragsverarbeitungsverhältnisses ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist durch den Verantwortlichen rechtfertigt, gilt, wenn
a)
der Auftragsverarbeiter seinen sich aus dieser Bekanntmachung ergebenden Pflichten nicht nachkommt,
b)
der Auftragsverarbeiter Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung oder sonstige anwendbare Datenschutzvorschriften vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt,
c)
der Auftragsverarbeiter sich den Kontrollrechten des Verantwortlichen auf vertragswidrige Weise widersetzt,
d)
der Auftragsverarbeiter eine Weisung des Verantwortlichen nicht ausführen kann oder will oder
e)
dem Einspruch des Verantwortlichen nach Nr. 7.3 auch durch die für den Auftragsverarbeiter zuständige oberste Landesbehörde nach Nr. 7.3 Satz 3 nicht abgeholfen wird.
2Die Ausübung des Kündigungsrechtes nach Satz 1 Buchst. d und e ist nur unter Beachtung der Sicherstellungsverpflichtung nach Art. 3 Abs. 1 BayDSG möglich.

10.4  

Der Auftragsverarbeiter hat nach Beendigung des Auftragsverarbeitungsverhältnisses alle personenbezogenen Daten nach Wahl des Verantwortlichen zu löschen oder zurückzugeben, sofern keine entgegenstehenden Regelungen zur Speicherung der personenbezogenen Daten bestehen.