Inhalt
15.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
1Diese Bekanntmachung tritt am 1. September 2023 in Kraft. 2Mit Ablauf des 31. August 2023 tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen über die Vollzugsbestimmungen zu Ausbildung und Prüfungen nach dem Steuerbeamten-Ausbildungsgesetz (StBAG) und der Steuerbeamten-Ausbildungs- und Prüfungsordnung (StBAPO) vom 3. Februar 2011 (FMBl. S. 128) außer Kraft.