Inhalt
5.
Höhe der Zusatzförderung
Die Zusatzförderung beträgt monatlich je Quadratmeter Wohnfläche
- a)
2,50 €, wenn die Einkommensgrenze nicht überschritten wird (= Stufe 1);
- b)
2,00 €, wenn die Einkommensgrenze um nicht mehr als 20 % überschritten wird (= Stufe 2);
- c)
1,50 €, wenn die Einkommensgrenze um mehr als 20 %, jedoch nicht mehr als 40 % überschritten wird (= Stufe 3);
- d)
1,00 €, wenn die Einkommensgrenze um mehr als 40 %, jedoch nicht mehr als 60 % überschritten wird (= Stufe 4).