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BayZfR
Text gilt ab: 01.04.2024

5.   Höhe der Zusatzförderung

Die Zusatzförderung beträgt monatlich je Quadratmeter Wohnfläche
a)
2,50 €, wenn die Einkommensgrenze nicht überschritten wird (= Stufe 1);
b)
2,00 €, wenn die Einkommensgrenze um nicht mehr als 20 % überschritten wird (= Stufe 2);
c)
1,50 €, wenn die Einkommensgrenze um mehr als 20 %, jedoch nicht mehr als 40 % überschritten wird (= Stufe 3);
d)
1,00 €, wenn die Einkommensgrenze um mehr als 40 %, jedoch nicht mehr als 60 % überschritten wird (= Stufe 4).