Inhalt

BayZfR
Text gilt ab: 01.04.2024

10.   Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1Diese Bekanntmachung tritt am 1. April 2024 in Kraft. 2Mit Ablauf des 31. März 2024 tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen über die Richtlinien für die Zusatzförderung im Rahmen der staatlichen Wohnungsfürsorge (Bayerische Zusatzförderungsrichtlinien – BayZfR) vom 30. September 2005 (FMBl. S. 181), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 22. Mai 2019 (BayMBl. Nr. 205) geändert worden ist, außer Kraft.