Inhalt
2.
Antragsberechtigter Personenkreis
1Für die Gewährung der Zusatzförderung kommt in Betracht
- a)
wer laut Mietvertrag eine einkommensorientiert geförderte Staatsbedienstetenwohnung bewohnt und
- b)
zum berücksichtigungsfähigen Personenkreis im Sinne der Nr. 2 der Bayerischen Wohnungsvergaberichtlinien gehört,
- c)
wenn das Gesamteinkommen (Nr. 3) die Einkommensgrenze (Nr. 4) um nicht mehr als 60 % übersteigt.
2Die Zusatzförderung ist antragsgebunden und wird nur einer berechtigten Person je Haushalt gewährt.