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BayZfR
Text gilt ab: 01.04.2024

2.   Antragsberechtigter Personenkreis

1Für die Gewährung der Zusatzförderung kommt in Betracht
a)
wer laut Mietvertrag eine einkommensorientiert geförderte Staatsbedienstetenwohnung bewohnt und
b)
zum berücksichtigungsfähigen Personenkreis im Sinne der Nr. 2 der Bayerischen Wohnungsvergaberichtlinien gehört,
c)
wenn das Gesamteinkommen (Nr. 3) die Einkommensgrenze (Nr. 4) um nicht mehr als 60 % übersteigt.
2Die Zusatzförderung ist antragsgebunden und wird nur einer berechtigten Person je Haushalt gewährt.