Inhalt

Text gilt ab: 28.04.2022

12.   Inkrafttreten, Außerkrafttreten

12.1  

Die Dienstvereinbarung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Dienstvereinbarung vom 14. Dezember 2011, Az. 2500 - V - 7353/07 (JMBl. 2012 S. 9), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 31. Januar 2017 (JMBl. S. 11), außer Kraft.

12.2  

Vor dem Inkrafttreten dieser Dienstvereinbarung abgeschlossene Nebenabreden und genehmigte Telearbeitsvereinbarungen gelten bis zum Zeitablauf fort.

12.3  

Diese Dienstvereinbarung kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalendermonats schriftlich gekündigt werden. In diesem Fall werden unverzüglich Verhandlungen zum Abschluss einer neuen Dienstvereinbarung aufgenommen. Nach Außerkrafttreten der Dienstvereinbarung wegen Kündigung gelten ihre Regelungen bis zum Abschluss einer neuen Dienstvereinbarung, längstens ein Jahr, weiter.