Inhalt

Text gilt ab: 28.04.2022

1.   Geltungsbereich

1.1  

Diese Dienstvereinbarung gilt für das Staatsministerium der Justiz sowie die Gerichte, Staatsanwaltschaften und zentralen Einrichtungen in dessen Geschäftsbereich.

1.2  

Der persönliche Anwendungsbereich erstreckt sich auf alle Beschäftigten im nichtrichterlichen und nichtstaatsanwaltlichen Dienst.