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Text gilt ab: 28.04.2022
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2030.5.3-J

Dienstvereinbarung über Telearbeit und Mobile Arbeit im nichtrichterlichen und nichtstaatsanwaltlichen Dienst bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz
vom 6. April 2022, Az. A2 - 2500 - V - 1585/21

(BayMBl. Nr. 256, ber. Nr. 342)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz über die Dienstvereinbarung über Telearbeit und Mobile Arbeit im nichtrichterlichen und nichtstaatsanwaltlichen Dienst bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 6. April 2022 (BayMBl. Nr. 256, Nr. 342)

Zur Gewährleistung der schutzwürdigen Interessen und Belange der Beschäftigten schließen das Bayerische Staatsministerium der Justiz und der Hauptpersonalrat bei dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz gemäß Art. 73 in Verbindung mit Art. 76 Abs. 2 Nr. 3 Bayerisches Personalvertretungsgesetz (BayPVG) im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit folgende Dienstvereinbarung: