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Text gilt ab: 28.04.2022

10.   Status der Beschäftigten

Beschäftigte dürfen wegen der Inanspruchnahme von Telearbeit oder Mobiler Arbeit beim beruflichen Fortkommen nicht benachteiligt werden. Es dürfen grundsätzlich keine Aufgaben von geringerer Wertigkeit übertragen werden. Die Telearbeitskraft oder Mobile Arbeitskraft hat denselben Zugang und die gleiche Verpflichtung zur Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen wie sonstige Beschäftigte.