Inhalt

Text gilt ab: 28.04.2022

2.   Ziele

2.1  

Die sich stetig verbessernde Ausstattung der bayerischen Justiz im Rahmen des Projekts E-Justice, insbesondere die fortschreitende Einführung der elektronischen Akte, ermöglicht es, die persönliche Arbeitsleistung und dienstliche Abläufe zeitlich sowie räumlich weiter zu entkoppeln. Damit kann die Stärkung der Mitarbeiterzufriedenheit und in der Folge eine Erhöhung der Produktivität und Effektivität erreicht werden.

2.2  

Mit den sich daraus ergebenden Möglichkeiten von Telearbeit und Mobilem Arbeiten sollen
die Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
die Inklusion schwerbehinderter Bediensteter und der ihnen gleichgestellten Kolleginnen und Kollegen,
die Wiedereingliederung in den Beruf und
die Teilhabe an attraktiven und modernen Formen des Arbeitens
gefördert werden.

2.3  

Diese Dienstvereinbarung soll einen Rahmen schaffen, der auch bei zukünftiger Fortentwicklung der technischen und organisatorischen Möglichkeiten nach den konkreten Umständen in den Dienststellen vor Ort jeweils passende Lösungen für Telearbeit und Mobiles Arbeiten ermöglicht. Dabei müssen die Funktionsfähigkeit der jeweiligen Organisationseinheit und ein ordnungsgemäßer Dienstbetrieb stets gewährleistet sein.