Inhalt

Text gilt ab: 01.10.2023

8.   Beteiligungen

1Bei der Erstellung dieser Richtlinien sind förmlich beteiligt worden
der Hauptpersonalrat beim StMUV gemäß Art. 76 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Art. 80 Abs. 2 des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes,
die Hauptschwerbehindertenvertretung beim StMUV gemäß § 178 Abs. 1 Satz 1 SGB IX und Nr. 14.3.3 BayInklR,
der Gleichstellungsbeauftragte im StMUV gemäß Art. 17 Abs. 2 und Art. 15 Abs. 1 BayGlG.
2Bei Änderungen oder Ergänzungen werden die Beteiligungen neu durchgeführt.