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Text gilt ab: 01.10.2023
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2030.2.2-U

Richtlinien für die Übertragung höherwertiger Dienstposten und für die Beförderung im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
vom 5. Juni 2023, Az. 11-A0406-2023/1

(BayMBl. Nr. 311)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz über die Richtlinien für die Übertragung höherwertiger Dienstposten und für die Beförderung im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 5. Juni 2023 (BayMBl. Nr. 311)

Auf Grund von Art. 3 Abs. 2 des Leistungslaufbahngesetzes (LlbG) vom 5. August 2010 (GVBl. S. 410, 571, BayRS 2030-1-4-F), das zuletzt durch Art. 130f Abs. 3 des Gesetzes vom 5. August 2022 (GVBl. S. 414) geändert worden ist, erlässt das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) Richtlinien für die Übertragung höherwertiger Dienstposten und für die Beförderung im Geschäftsbereich.