Inhalt

Text gilt ab: 01.10.2023

1.   Geltungsbereich

1Diese Richtlinien gelten für die Übertragung höherwertiger Dienstposten und für die Beförderung von Beamten und Beamtinnen im Geschäftsbereich des StMUV, soweit diese der Besoldungsordnung A angehören. 2Sie finden keine Anwendung auf Beförderungen, für die gemäß Art. 18 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Beamtengesetzes (BayBG) die Bayerische Staatsregierung zuständig ist.