2. Entwicklung des kommunalen Finanzausgleichs
Der kommunale Finanzausgleich wird sich 2009 vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Bayerischen Landtag wie folgt entwickeln:
Der Finanzausgleich insgesamt steigt um 225,9 Mio. € oder 3,4 Prozent auf 6,833 Mrd. €. Die reinen Landesleistungen des kommunalen Finanzausgleichs 2009 erhöhen sich gegenüber 2008 um 3,6 Prozent oder 221,6 Mio. € auf 6,346 Mrd. €. In der Gesamtbilanz ergeben sich unter Berücksichtigung der Absenkung der haushaltsgesetzlichen Sperre und der Entlastung der Bezirke von den Unterhaltskosten für Gewässer zweiter Ordnung 6,355 Mrd. € und eine Zuwachsrate von de facto 4,0 Prozent.
Die Zuwachsrate ist auch vor dem Hintergrund der bereits in den letzten Jahren erheblichen Zuwächse im kommunalen Finanzausgleich zu sehen (reine Landesleistungen: 2007: 7,6 Prozent, 2008: 11,0 Prozent).
Ähnlich wie in den Vorjahren liegen die Schwerpunkte sowohl in einer Stärkung der Verwaltungshaushalte der Kommunen – vor allem durch steigende Schlüsselzuweisungen – als auch in einer Verbesserung der Investitionsförderung.
2.1 Strukturelle Änderungen
2.1.1
Der Kommunalanteil am allgemeinen Steuerverbund wird von 11,7 Prozent auf 11,94 Prozent angehoben. Damit kommt der Finanzminister einer zentralen Forderung der kommunalen Spitzenverbände entgegen. Die Kommunen partizipieren dauerhaft in einem gegenüber den letzten Jahren gestiegenen Umfang am Steueraufkommen des Landes.
2.1.2
Der Kommunalanteil am Kfz-Steuerverbund wird von 50 Prozent auf 51 Prozent erhöht. Dadurch wird es möglich, ergänzende Fördermittel für den Kommunalstraßenbau nach dem Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz bereitzustellen.
2.2 Stärkung der Investitionen
Die Mittel für die Investitionsförderung steigen gegenüber dem Vorjahr insgesamt sperrebereinigt um 118 Mio. €. Gestärkt werden die kommunalen Investitionen vor allem in den wichtigen Bereichen Bildung, Gesundheit und ländlicher Raum.
2.3 Stärkung der kommunalen Verwaltungshaushalte
Die Schlüsselzuweisungen steigen um 142,6 Mio. € oder 5,8 Prozent auf insgesamt 2,580 Mrd. €. Dies dient insbesondere der Stärkung der Verwaltungshaushalte finanzschwacher Kommunen. Der Sozialhilfeausgleich an die Bezirke wird betragsmäßig bei 580 Mio. € unverändert belassen, obwohl der Freistaat die Unterhaltskosten für Gewässer zweiter Ordnung ab dem Jahr 2009 in Höhe von 9 Mio. € von den Bezirken übernehmen wird. Um 8 Mio. € werden die Zuweisungen zu den Kosten der Schülerbeförderung auf 271 Mio. € erhöht. Damit werden steigende Belastungen der Kommunen für die Schülerbeförderung berücksichtigt.