Inhalt

Text gilt ab: 10.03.2010

1. Orientierungsdaten für die Haushaltplanung 2008 bis 2012*)

1.1 Allgemeine finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen

In seiner 108. Sitzung am 2. Juli 2008 hat der Finanzplanungsrat die aktuelle Lage der öffentlichen Haushalte, die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen bei der Gestaltung der Haushalte 2009 und die mittelfristige Finanzplanung bis 2012 sowie die Einhaltung der Haushaltsdisziplin im Rahmen der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion erörtert und festgestellt, dass es angesichts der demographischen Entwicklung, aber auch vor dem Hintergrund der Risiken hinsichtlich der weiteren weltwirtschaftlichen Entwicklung zur Konsolidierung aller öffentlichen Haushalte keine Alternative gebe. Denn geringere Schulden heute bedeuten größere Handlungsspielräume morgen. Auf dem Weg zu einem strukturellen Haushaltsausgleich müsse daher die Zuwachsrate der Ausgaben mittelfristig deutlich unterhalb der Zuwachsrate der Gesamteinnahmen liegen.
Auch in seiner 109. Sitzung am 19. November 2008 hat der Finanzplanungsrat bekräftigt, dass die strukturelle Konsolidierung der öffentlichen Haushalte das vorrangige Ziel der Finanzpolitik in Deutschland bleibe. Es gelte, die bisherigen Konsolidierungserfolge in Bund, Ländern und Kommunen zu sichern und langfristig auszubauen. Im Jahr 2008 werde der Saldo des öffentlichen Gesamthaushalts ausgeglichen sein. Für 2009 zeichne sich aber ein ungünstigerer Saldo ab. Um eine weitere Verschlechterung der Finanzierungssalden zu vermeiden, müsse der Ausgabenanstieg eng begrenzt werden.
Nach dem Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Oktober 2008 geben die Entwicklungen bei der kommunalen Verschuldung vor dem Hintergrund der eingetretenen Wachstumsabschwächung und möglicherweise verstärkt eintretenden Steuerausfällen Anlass zur Besorgnis. Im Novemberbericht heißt es, der Staat werde wegen der Kapitalmarktkrise 2009 weniger Steuereinnahmen verbuchen. Das Minus lasse sich aber noch nicht verbindlich abschätzen. An dem Ziel solider Staatsfinanzen sollte deshalb – so die Bundesbank – auch vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen festgehalten werden.
Angesichts dieser Rahmenbedingungen erscheint eine maßvolle kommunale Ausgabenpolitik weiterhin geboten. Maßstab für die kommunale (Neu-)Verschuldung bleibt die dauerhafte Leistungsfähigkeit, die es bei entsprechender Finanzausstattung der Kommune aber auch ermöglichen kann, durch zusätzliche Investitionen Nachfrage auf dem Markt zu schaffen.

1.2 Ergebnisse der Steuerschätzungen

Im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen werden die Orientierungsdaten zur kommunalen Finanzplanung basierend auf der Steuerschätzung vom Mai 2008 bekannt gegeben:
Steuerschätzung Mai 2008
Geschätzte Entwicklung der Steuereinnahmen der Gemeinden
2008
2009
2010
2011
2012
Grundsteuer A
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
Grundsteuer B
0,0%
2,2%
2,1%
2,1%
2,0%
Gewerbesteuer brutto
-10,1%
4,2%
5,8%
5,9%
7,2%
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
9,5%
1,9%
6,2%
6,5%
5,9%
Gemeindeanteil am Aufkommen der Umsatzsteuer
3,4%
2,8%
3,1%
2,8%
2,9%
Hinweise:
Die Steuereinnahmen wurden auf der Grundlage der Steuerschätzung vom Mai 2008 geschätzt, die über die üblichen prognostischen Unsicherheiten hinaus angesichts der aktuellen Konjunkturentwicklung mit besonderen Risiken behaftet ist.
Die Steuerschätzung wurde – wie üblich – auf der Basis des geltenden Steuerrechts durchgeführt.
Aufgrund der Steuerschätzungen vom November 2008 teilen wir im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen Folgendes mit:
Steuerschätzung November 2008
Geschätzte Entwicklung der Steuereinnahmen der Gemeinden
2009
Grundsteuer A
0,0%
Grundsteuer B
1,9%
Gewerbesteuer brutto
-4,0%
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
3,2%
Gemeindeanteil am Aufkommen der Umsatzsteuer
2,4%
Hinweise:
Die Orientierungsdaten für 2009 basieren auf den Ergebnissen der Kurzfrist-Steuerschätzung vom November 2008, die über die üblichen prognostischen Unsicherheiten hinaus angesichts der aktuellen Konjunkturentwicklung mit besonderen Risiken behaftet ist.
Die Steuerschätzung wurde – wie üblich – auf der Basis des geltenden Steuerrechts durchgeführt. Die finanziellen Auswirkungen des Eigenheimrentengesetzes und des Gesetzes zur Modernisierung des Wagniskapitalmarktes sind berücksichtigt.
So stellte sich die Sachlage zum Zeitpunkt der Steuerschätzung dar. Wenngleich die allgemeinen Rahmenbedingungen (Nr. 1.1) Schätzungen erschweren, ist bereits absehbar, dass durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Entfernungspauschale vom 9. Dezember 2008 das erwartete Einkommensteueraufkommen 2009 erheblich sinken dürfte. Die finanziellen Auswirkungen der Rückkehr zur früheren Entfernungspauschale belaufen sich nach Angaben des Bundesministeriums der Finanzen für den Zeitraum 2007 bis 2009 auf 7,5 Mrd. €. Davon sollen von Januar bis März 2009 bis zu 3 Mrd. € an die Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen zurückfließen. Für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer bedeutet dies, dass der von den Steuerschätzern prognostizierte Zuwachs für 2009 entfallen dürfte. Weitere Steuermindereinnahmen sind infolge des am 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Maßnahmenpaketes der Bundesregierung zur „Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung “ sowie in geringerem Umfang durch das Familienleistungsgesetz zu erwarten, die durch leichte Mehreinnahmen aufgrund des Jahressteuergesetzes 2009 jedoch nicht kompensiert werden. Außerdem sind durch die im Rahmen des Konjunkturpaketes II vorgesehenen Maßnahmen beim Einkommensteuertarif weitere Steuermindereinnahmen ab Mitte 2009 zu erwarten.
Unabhängig davon sind die Orientierungsdaten stets Durchschnittswerte und können damit nur Anhaltspunkte für die individuelle kommunale Finanzplanung geben. Es bleibt die Aufgabe jeder Kommune, anhand dieser Durchschnittswerte unter Berücksichtigung der örtlichen und strukturellen Gegebenheiten die für ihre Finanzplanung zutreffenden Einzelwerte zu ermitteln. Das gilt insbesondere für die Schätzungen der Gewerbesteuereinnahmen, die je nach den wirtschaftlichen Gegebenheiten teilweise deutlich von der landesweit prognostizierten Entwicklung abweichen können.

1.3 Entwicklung der Gewerbesteuerumlage

Durch das Unternehmensteuerreformgesetz vom 14. August 2007 (BGBl S. 1912) erhöht sich zum Jahr 2009 die Basis-Gewerbesteuerumlage (§ 6 Abs. 3 des Gemeindefinanzreformgesetzes – GFRG) auf 32 Prozentpunkte.
Der vorliegende Entwurf einer Verordnung zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage nach § 6 Abs. 5 GFRG im Jahr 2009 sieht auf der Grundlage des geltenden Rechts eine Erhöhung des Landesvervielfältigers zur Berechnung der Gewerbesteuerumlage um fünf Prozentpunkte vor.
Nach dem Entwurf in der vorliegenden Fassung setzt sich der Vervielfältiger 2009 wie folgt zusammen:
Bundesvervielfältiger (§ 6 Abs. 3 GFRG)
13 %-Punkte
Landesvervielfältiger (§ 6 Abs. 3 GFRG):
Basis-Umlage Land
19 %-Punkte
erhöhte Umlage
29 %-Punkte
48 %-Punkte
Erhöhungszahl (§ 6 Abs. 5 GFRG) lt. Entwurf
5 %-Punkte
53 %-Punkte
Vervielfältiger insgesamt
66 %-Punkte

*) [Amtl. Anm.:] Aufgehoben durch Bekanntmachung vom 10. März 2010 (AllMBl S. 87).