Inhalt
11.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
1Diese Bekanntmachung tritt am 1. September 2026 in Kraft und mit Ablauf des 31. August 2031 außer Kraft. 2Mit Ablauf des 31. August 2026 tritt die Bekanntmachung über die Abwehr von Gefahren durch Kampfmittel vom 15. April 2010 (AllMBl. S. 136) außer Kraft.