Inhalt

Text gilt ab: 01.09.2026
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.08.2031

5.   Kampfmittelbeseitigungsdienst

5.1   Allgemeines

1Die örtlichen Sicherheitsbehörden und die Polizei vor Ort verfügen in der Regel nicht über die erforderlichen Fachkenntnisse und Einrichtungen, um konkrete Gefahren durch aufgefundene „alte“ Kampfmittel (vergleiche Nr. 2.2) abwehren zu können. 2Hierfür wird ihnen der vom Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration vorgehaltene und beauftragte Kampfmittelbeseitigungsdienst als tatsächliche freiwillige Leistung kostenfrei zur Verfügung gestellt. 3Der Kampfmittelbeseitigungsdienst und seine Ausstattung sind dabei auf die zur Abwehr konkreter Gefahren unmittelbar erforderlichen Maßnahmen beschränkt. 4Aufgefundene Kampfmittel werden identifiziert, gegebenenfalls vor Ort unschädlich gemacht, abtransportiert und vernichtet. 5Ergeben sich bei einer solchen Maßnahme konkrete Hinweise auf weitere Munitionsgegenstände in der nächsten Umgebung der Fundstelle, geht der Kampfmittelbeseitigungsdienst diesen nach, soweit dies zur Abwehr konkreter Gefahren unmittelbar erforderlich ist. 6Alle übrigen Aufgaben, die nicht zu diesem Aufgabenspektrum des Kampfmittelbeseitigungsdienstes gehören, obliegen den örtlich zuständigen Sicherheitsbehörden beziehungsweise der Polizei (vergleiche Art. 3 des Polizeiaufgabengesetzes – PAG). 7Dazu gehören insbesondere die erforderlichen Sicherungs- und Sicherheitsaufgaben etwa von Dämmmaßnahmen, der Einrichtung von Sicherheitsbereichen und der Durchführung von Evakuierungsmaßnahmen. 8Der Kampfmittelbeseitigungsdienst steht hierbei beratend zur Verfügung. 9Bei den „neuen“ Kampfmitteln (vergleiche Nr. 2.2) wird das Landeskriminalamt tätig (siehe Nr. 7).

5.2   Organisation

1Die Aufgaben des Kampfmittelbeseitigungsdienstes werden im Auftrag des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration von den Sprengkommandos München und Nürnberg ausgeführt.
2Das Sprengkommando München (Telefon 089 3116058) ist zuständig für
den Regierungsbezirk Oberbayern (ohne Landkreis Eichstätt),
den Regierungsbezirk Niederbayern und
den Regierungsbezirk Schwaben (ohne Landkreis Donau-Ries).
3Das Sprengkommando Nürnberg (Telefon 09128 2200) ist zuständig für
die Regierungsbezirke Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken und Unterfranken,
den Landkreis Eichstätt (Regierungsbezirk Oberbayern) und
den Landkreis Donau-Ries (Regierungsbezirk Schwaben).