Inhalt
10.
Internetseite, Adressen von Fachfirmen
1Über die Internetseite des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration zur Kampfmittelbeseitigung (https://www.stmi.bayern.de/a-z/anzeigen/kampfmittelbeseitigung) stehen Adressenlisten mit Fachfirmen in der Kampfmittelbeseitigung und Fachfirmen für Luftbildauswertung sowie gegebenenfalls weitere Informationen zur Verfügung. 2Die Adressenlisten sind nicht abschließend. 3Aus der Nennung können keine über die nachfolgend genannten Aufnahmevoraussetzungen hinausgehenden Aussagen abgeleitet werden. 4Das aktuelle Vorliegen dieser Voraussetzungen sowie fachliche Qualifikation und Zuverlässigkeit sind ausschließlich von der jeweiligen Firma zu verantworten. 5Die Adressenliste „Fachfirmen in der Kampfmittelbeseitigung“ enthält Firmen, die nachgewiesen haben, dass sie über die zur Kampfmittelbeseitigung erforderliche Fachkunde gemäß § 9 SprengG oder über Fachpersonal mit Befähigungsschein gemäß § 20 SprengG in Bezug auf Kampfmittelbeseitigung verfügen sowie die Erlaubnis gemäß § 7 SprengG besitzen. 6In der Adressenliste „Fachfirmen für Luftbildauswertung“ sind Firmen genannt, die zur Auswertung von Kriegsluftbildern – als Grundlage einer grundstücksbezogenen Bewertung – eine moderne volldigitale beziehungsweise optisch-digitale Auswertestation und damit den höchsten technischen Standard einsetzen. 7Aussagen zu der für Recherche, Auswertung und Bewertung von Kriegsluftbildern erforderlichen Erfahrung sind gegebenenfalls von den Firmen einzuholen.