Inhalt

RBehS
Text gilt ab: 01.10.2004

5. Zuständigkeit

1Die Behördenleitung ist für den Behördenselbstschutz und die Beachtung der Hinweise und Umsetzung der Vorgaben verantwortlich. 2Sie kann diese Aufgabe schriftlich an Beschäftigte zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung übertragen. 3Diese Delegation schließt eine weitere, den Strukturen und Aufgaben einer Dienststelle gerecht werdende Delegation nicht aus.