Inhalt

RBehS
Text gilt ab: 01.10.2004

1. Rahmenbedingungen

1.1 

1Die Bedrohung der öffentlichen Verwaltungen Bayerns durch großflächige kriegerische Auseinandersetzungen im Verteidigungsfall ist entfallen. 2Neben bereits bisher nicht auszuschließenden Unglücks- und Katastrophenfällen erfordern neue Gefährdungslagen allerdings weiterhin vielfältige vorbeugende Maßnahmen und Verhaltensempfehlungen, um Schäden an staatlichen Dienstgebäuden und Einrichtungen sowie die Gefährdung von Leib und Leben der sich darin aufhaltenden Personen vermeiden oder zumindest verringern zu können. 3Diese Maßnahmen müssen durch einen organisierten Selbstschutz der staatlichen Behörden und Stellen systematisch geplant und umgesetzt werden.

1.2 

Gefährdungen, denen durch Maßnahmen des Behördenselbstschutzes zu begegnen ist, sind auch unvorhersehbare, nicht angekündigte Angriffe terroristischer Gruppen oder von Einzelpersonen (z.B. Amokläufer, Selbstmordattentäter), die sich gegen Personen oder Sachen richten und mit den Mitteln eines
Waffengebrauchs (Schuss- oder sonstige Waffen),
Brandanschlags,
Sprengstoffanschlags oder
Anschlags mit Freisetzung chemischer, biologischer und radioaktiver Stoffe
ausgeführt werden.