Inhalt
8.
Informationssicherheitsbeauftragte, Verantwortliche für IT-Geheimschutzmaßnahmen
8.1
Die Informationssicherheitsbeauftragte oder der Informationssicherheitsbeauftragte unterstützt und berät die Geheimschutzbeauftragte oder den Geheimschutzbeauftragten in allen Fragen des Einsatzes von VS-IT einschließlich deren Übertragung.
8.2
Dienststellen mit komplexer VS-IT können darüber hinaus Verantwortliche für IT-Geheimschutzmaßnahmen bestellen, die die Geheimschutzbeauftragte oder den Geheimschutzbeauftragten bei der Umsetzung dieser Verwaltungsvorschrift im Zusammenhang mit dem Einsatz von VS-IT unterstützen.