Inhalt

BayVSA
Text gilt ab: 01.01.2026
Fassung: 09.12.2025
60.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

60.1

Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

60.2

Die Verschlusssachenanweisung (VS-Anweisung/VSA) für die Behörden des Freistaates Bayern vom 14. März 1995 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft.